Wer als Erwachsener darüber nachdenkt, sich kieferorthopädisch behandeln zu lassen, stellt sich fast immer die Frage: Was kostet Kieferorthopädie für Erwachsene eigentlich? Im folgenden Artikel finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema „Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Erwachsene“.
Inhaltsverzeichnis
- Wovon hängt die Höhe der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ab?
- Gesetzlich versichert: Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse für Kieferorthopädie bei Erwachsenen?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich die Kosten meiner kieferorthopädischen Behandlung selbst bezahlen muss?
- Was zahlt die private Krankenversicherung bei Erwachsenen für Kieferorthopädie?
1. Wovon hängt die Höhe der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ab?
Ausschlaggebend für den Preis einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist zum einen das Ausmaß der zu korrigierenden Fehlstellung. Zum anderen spielt die gewünschte Behandlungsmethode eine wichtige Rolle.
Geringere Fehlstellungen sind mit einem geringeren Behandlungsaufwand und einer kürzeren Behandlungsdauer verbunden als ausgeprägtere Fehlstellungen. Entsprechend orientieren sich die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ganz wesentlich am Ausmaß der zu korrigierenden Abweichungen.
Mit dem zweiten kostenbestimmenden Faktor, der gewünschten Behandlungsmethode, ist die Art der Zahnspange gemeint. Von herausnehmbar über festsitzend und von sichtbar bis unsichtbar kann eine Zahnspange für Erwachsene sehr unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Die unterschiedlichen Spangen unterscheiden sich auch im Bezug auf ihre jeweiligen Herstellungskosten.
Während der Patient keine Einflussmöglichkeit auf die Komplexität seiner Fehlstellung hat, besteht mit der Wahl der Zahnspange eine Möglichkeit Einfluss auf die Behandlungskosten zu nehmen.
2. Gesetzlich versichert: Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse für Kieferorthopädie bei Erwachsenen?
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen auch bei Erwachsenen an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Dafür muss die Fehlstellung einer entsprechenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) zuteilbar sein. Die Therapie muss außerdem kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch erfolgen. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ohne kieferchirurgische Beteiligung stattfindet, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen kategorisch ausgeschlossen. In der Regel können wir gesetzlich versicherten Patienten in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie in München-Unterföhring bereits beim ersten Termin sagen, ob die Kriterien für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfüllt sind.
3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich die Kosten meiner kieferorthopädischen Behandlung selbst bezahlen muss?
Denjenigen Patienten, die die gesamten Kosten für Kieferorthopädie selbst tragen müssen, bieten wir in unserer Fachpraxis in München-Unterföhring eine Finanzierung im Sinne einer attraktiven, zinsfreien Ratenzahlung an. So ist es möglich, die Kosten gleichmäßig auf die angestrebte Behandlungsdauer aufzuteilen und die monatliche Belastung überschaubar und kalkulierbar zu halten.
4. Was zahlt die private Krankenversicherung bei Erwachsenen für Kieferorthopädie?
Die Zahl privater Krankenversicherungen ist groß. Jede hat eine individuelle Regelung zur Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Während manche privaten Versicherungen alle Kosten einer kieferorthopädischen Erwachsenenbehandlung uneingeschränkt übernehmen, ist die Kostenerstattung bei anderen an gewisse Bedingungen geknüpft. Wieder andere schließen Kieferorthopädie gänzlich aus. Um herauszufinden, wie es sich mit Ihrer Versicherung verhält, lohnt ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen. Zur Abklärung eines eventuellen Selbstbehaltes empfehlen wir unseren privat versicherten Patienten außerdem, den kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan immer vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einzureichen.
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